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Notice: Die Funktion wp_enqueue_script wurde fehlerhaft aufgerufen. Skripte und Stile sollten nicht vor den Hooks wp_enqueue_scripts, admin_enqueue_scripts oder login_enqueue_scripts registriert oder eingebunden werden. Dieser Hinweis wurde durch das Handle jobs-script verursacht. Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.). (Diese Meldung wurde in Version 3.3.0 hinzugefügt.) in /app/de/wp-includes/functions.php on line 6114

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Aktualisierung der Geringfügigkeits-Richtlinien 2024

Birgit Ennemoser (birgit.ennemoser@auren.de), Geschäftsführerin Personal Services

In den Geringfügigkeits-Richtlinien finden Arbeitgeber sowie Minijobber alle Informationen rund um die gesetzlichen Regelungen bei Minijobs. Nicht zuletzt wegen der Erhöhung der Minijob-Grenze ab 2024 (von 520 EUR auf 538 EUR) wurden die Richtlinien von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung aktualisiert.

Am 14. Dezember 2023 haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung eine neue Version der sog. Geringfügigkeitsrichtlinien veröffentlicht. Die aktuelle Fassung löst die alten Richtlinien aus August 2022 ab. Sie gelten bereits ab dem 1. Januar 2024. Seit der letzten Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien vom 16. August 2022 wurden zum einen der gesetzliche Mindestlohn und die Geringfügigkeitsgrenze angehoben und zum anderen liefen die besonderen Bestandsschutzregelungen für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2023 aus. Diese Änderungen wurden bei der Aktualisierung berücksichtigt. Die geänderten Textpassagen wurden im Dokument zusätzlich besonders kenntlich gemacht.

Im Vergleich zur letzten Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien gibt es folgende rechtliche Änderungen:

  • Erhöhung der Minijob-Grenze: seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch und an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze immer erhöht, wenn der Mindestlohn steigt. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde wird die Minijob-Grenze zum 01.01.2024 entsprechend auf 538 Euro im Monat erhöht. Im Jahr 2025 erhöht sich der Mindestlohn auf 12,82 Euro. Die Minijob-Grenze beträgt dann 556 Euro.
  • Wegfall der Übergangsregelungen für Beschäftigungen mit einem Verdienst von 450,01 bis 520 Euro im Monat: für Beschäftigungen mit einem Verdienst von 450,01 bis 520 € im Monat galten bis zum 31.12.2023 besondere Übergangsregelungen. Diese Regelungen entfallen zum 1.1.2024.

Die aktuellen Geringfügigkeits-Richtlinien sind auf der Homepage der Minijob-Zentrale veröffentlicht.