Auslandsreisen ab 2025

Birgit Ennemoser (birgit.ennemoser@auren.de), Geschäftsführerin Personal Services
Steuerliche Behandlung von Reisekosten
Das BMF hat die neu angepassten Verpflegungspauschalen für das Ausland veröffentlicht. Die Details zu den Anpassungen der Länder sind im BMF-Schreiben hervorgehoben.
Für Deutschland gab es keine Änderungen: der Verpflegungsmehraufwand – auch, wenn er 2024 durch das Wachstumschancengesetz hätte angepasst werden müssen – ist immer noch bei EUR 14,- für einen Abwesenheitstag von mehr als 8 Stunden bzw. für den An- und Abreisetag bei einer längeren Reise sowie bei EUR 28,- für einen ganzen Abwesenheitstag von mehr als 24 Stunden.
Damit bleiben auch die Kürzungen für Frühstück, Mittag- und Abendessen in Deutschland unverändert bestehen. Hier sind immer 20 % bzw. 40 % des Verpflegungssatzes für einen ganzen Abwesenheitstag anzusetzen, d.h. EUR 5,60 für ein Frühstück und EUR 11,20 für ein Mittag- oder Abendessen. Dies trifft zu, wenn ein Arbeitnehmer durch betriebliche Abwesenheit und Reisetätigkeit Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand hat und diesen gekürzt erhält, da er eine oder mehrere Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder aber von Kunden/Dritten erhalten hat.