Deprecated: Automatic conversion of false to array is deprecated in /app/de/wp-content/plugins/wpml-sticky-links/classes/class-wpml-sticky-links.php on line 19

Notice: Die Funktion wp_enqueue_script wurde fehlerhaft aufgerufen. Skripte und Stile sollten nicht vor den Hooks wp_enqueue_scripts, admin_enqueue_scripts oder login_enqueue_scripts registriert oder eingebunden werden. Dieser Hinweis wurde durch das Handle jobs-script verursacht. Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.). (Diese Meldung wurde in Version 3.3.0 hinzugefügt.) in /app/de/wp-includes/functions.php on line 6114

Warning: Undefined variable $tipos in /app/common/themes/auren/inc/functions-theme.php on line 419

Deprecated: Creation of dynamic property wpml_cms_nav_cache::$name is deprecated in /app/de/wp-content/plugins/wpml-cms-nav/inc/cache.class.php on line 36

Deprecated: Creation of dynamic property wpml_cms_nav_cache::$cache_to_option is deprecated in /app/de/wp-content/plugins/wpml-cms-nav/inc/cache.class.php on line 37
Auslandsreisen ab 2025 - Auren Deutschland

Birgit Ennemoser (birgit.ennemoser@auren.de), Geschäftsführerin Personal Services

Steuerliche Behandlung von Reisekosten

Das BMF hat die neu angepassten Verpflegungspauschalen für das Ausland veröffentlicht. Die Details zu den Anpassungen der Länder sind im BMF-Schreiben hervorgehoben.

Für Deutschland gab es keine Änderungen: der Verpflegungsmehraufwand – auch, wenn er 2024 durch das Wachstumschancengesetz hätte angepasst werden müssen – ist immer noch bei EUR 14,- für einen Abwesenheitstag von mehr als 8 Stunden bzw. für den An- und Abreisetag bei einer längeren Reise sowie bei EUR 28,- für einen ganzen Abwesenheitstag von mehr als 24 Stunden.

Damit bleiben auch die Kürzungen für Frühstück, Mittag- und Abendessen in Deutschland unverändert bestehen. Hier sind immer 20 % bzw. 40 % des Verpflegungssatzes für einen ganzen Abwesenheitstag anzusetzen, d.h. EUR 5,60 für ein Frühstück und EUR 11,20 für ein Mittag- oder Abendessen. Dies trifft zu, wenn ein Arbeitnehmer durch betriebliche Abwesenheit und Reisetätigkeit Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand hat und diesen gekürzt erhält, da er eine oder mehrere Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder aber von Kunden/Dritten erhalten hat.