Koalitionsvertrag: Pendlerpauschale, Mindestlohn & Co.

Der neue Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umfasst 144 Seiten, in denen auch Verbesserungen bei der Pendlerpauschale und beim Mindestlohn vorkommen.
Kurz zusammengefasst die bis dato angeführten Details:
- Pendlerpauschale: zum 01.01.2026 soll die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden.
- Steuerliche Anreize für Mehrarbeit: Wer freiwillig mehr arbeiten will, soll mehr Netto vom Brutto haben, indem Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Für freiwilliges längeres Arbeiten sollen steuerliche Anreize geschaffen werden. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
- Mindestlohn: Der Mindestlohn steigt auf 15 Euro im Jahr 2026.
- Steuerliche Begünstigung von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit: Arbeitgeber, die eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf dauerhaft an Tarifverträgen orientierte Vollzeit zahlen, sollen von einer Steuerbegünstigung profitieren.
- Betriebliche Altersversorgung: Wiederholt will man die betriebliche Altersversorgung stärken und deren Verbreitung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern weiter vorantreiben. Die Geringverdienerförderung soll verbessert werden. Die betriebliche Altersvorsorge will man digitalisieren, vereinfachen, transparenter machen und entbürokratisieren. Die Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel soll erhöht werden.
Genauere Informationen im Koalitionsvertrag 2025 mit Stand April 2025.
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Birgit Ennemoser
Geschäftsführerin Personal Services
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