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Mindestlohn ab 2026

Seit Jahresbeginn beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde, zuvor waren es 12,41 Euro.

Alle zwei Jahre überprüft das Gremium die Höhe der Lohnuntergrenze und schlägt der Bundesregierung bis Ende Juni vor, wie sich der Mindestlohn im folgenden und im übernächsten Jahr darstellen soll. Bis spätestens Ende Juni 2025 also muss die Mindestlohn-Kommission einen Vorschlag für 2026 und 2027 machen. Die Bundesregierung kann diesen Vorschlag nur unverändert per Rechtsverordnung umsetzen.

Grundsätzlich orientiert sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne, sie nimmt aber keine erwarteten Tariferhöhungen an, sondern geht von den bisherigen Abschlüssen aus. Das Statistische Bundesamt errechnet aus mehreren hundert Tarifverträgen einen Index für die Entwicklung der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen. Die Kommission nimmt die Index-Entwicklung der letzten zwei Jahre als Grundlage.

Neu ab 2025

In diesem Jahr kommt erstmals ein neuer Aspekt hinzu. Das Gremium orientiert sich „im Rahmen einer Gesamtabwägung“ weiter an der Tariflohnentwicklung – laut neuen Regeln aber auch am Referenzwert von 60 Prozent des mittleren Bruttolohns eines Vollzeitbeschäftigten. Damit wird eine langjährige Forderung der Gewerkschaften aufgegriffen und ebenso eine Richtwert-Empfehlung der Europäischen Mindestlohnrichtlinie aufgezeigt.

Das gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Institut hatte im März Berechnungen im Auftrag der Kommission vorgelegt. Die 15-Euro-Schwelle wird demnach nur erreicht, wenn ein Wert von 60 Prozent des mittleren Lohns eines Vollzeitbeschäftigten umgesetzt wird. Wenn man die Daten des Statistischen Bundesamtes fortschreibe, ergebe sich daraus ein Mindestlohn von 14,88 Euro bis 15,02 Euro im Jahr 2026 und von 15,31 Euro bis 15,48 Euro im Jahr 2027. „Nach dem bisherigen Anpassungsmodus stünde lediglich eine Anhebung auf rund 14 Euro an“, erklärten die gewerkschaftsnahen Forschungsinstitute WSI und IMK.

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Birgit Ennemoser
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