Mutterschutz und Elternzeit in Deutschland

Birgit Ennemoser (birgit.ennemoser@auren.de), Geschäftsführerin Personal Services
In Deutschland unterscheidet sich Mutterschutz von Elternzeit: Mutterschutz bietet Frauen und ihren Babys einen möglichst hohen gesundheitlichen und sozialen Schutz in der Zeit vor und nach der Geburt. Die Elternzeit dagegen macht es möglich, dass sich beide Elternteile nach der Geburt eine Auszeit von der Arbeit nehmen können, um sich um das neue Familienmitglied zu kümmern.
Die Mutterschutzfrist beginnt in der Regel 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Wenn ein Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt kommt, dann dauert die Mutterschutzfrist insgesamt trotzdem 14 Wochen. Sie endet also nicht schon 8 Wochen nach der Geburt, sondern ein paar Tage später – so viele Tage später, wie das Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt gekommen ist.
Kommt ein Kind so früh auf die Welt, dass es medizinisch als Frühgeburt gilt (zum Beispiel wenn das Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt), besteht der Mutterschutz 12 Wochen nach der Geburt. Damit erhöht sich die gesamte Mutterschutzfrist von 14 Wochen auf 18 Wochen.
Die Mutterschutzfrist endet ebenfalls erst 12 Wochen nach der Geburt,
- wenn Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge geboren wurden oder
- bei Geburten von Kindern mit Behinderung und bei Antrag auf Verlängerung der Schutzfrist bei der Krankenkasse.
Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, stand dieser Mutterschutz nach bisheriger Rechtslage nicht zu.
Änderungen ab dem 1. Juni 2025
Künftig haben auch Frauen Anspruch auf Mutterschutz, die ab der 13. Woche eine Fehlgeburt erleiden.
Die Schutzfristen bei Fehlgeburten sind ab der 13. Schwangerschaftswoche wie folgt gestaffelt:
- Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
- Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
- Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen. Arbeitnehmer können Elternzeit vom Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss der Arbeitgeber pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit erhalten die Arbeitnehmer aber auch keinen Lohn. Zum Ausgleich kann zum Beispiel Elterngeld beantragt werden. Der in anderen Ländern existierende Vaterschaftsurlaub wird in Deutschland von den Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld abgedeckt.
Elternzeit kann man vor dem 3. Geburtstag eines Kindes nehmen. Einen Teil davon kann auch im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag genutzt werden. Während der Elternzeit sind Eltern auf besondere Weise vor Kündigungen geschützt. Nach der Elternzeit können diese in den meisten Fällen auf ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Elternzeit kann nehmen, wer Arbeitnehmer ist, mit seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, das Kind selbst betreut und erzieht. Während der Elternzeit arbeiten Eltern entweder gar nicht oder höchstens 30 Stunden pro Woche.