Nachhaltigkeitsberichterstattung: Stop-the-Clock!

EU-Kommission setzt deutliches Signal zur Entlastung
Mit dem Omnibus-Paket vom 26. Februar hat die EU-Kommission konkrete Vorschläge zur Überarbeitung der ESRS und der EU-Taxonomie veröffentlicht. Ziel ist eine spürbare Entbürokratisierung und ein praxisgerechter Umsetzungsrahmen für Unternehmen.
Besonders relevant:
Nicht kapitalmarktorientierte große Kapitalgesellschaften sollen künftig erst ab einer Größe von 1.000 Mitarbeitenden zur erweiterten Berichterstattung verpflichtet werden – statt wie bislang ab 250. Damit wären rund 80 % der bisher betroffenen Unternehmen künftig nicht mehr berichtspflichtig. Die finale Umsetzung steht allerdings noch aus.
Zudem wurde die Erstanwendung für diese Unternehmen der „zweiten Welle“ um zwei Jahre verschoben. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll somit nicht mehr im Jahresabschluss zum 31.12.2025 erfolgen. Die Kommission greift damit die vielfach geäußerte Forderung nach mehr Vorbereitungszeit und klareren Vorgaben auf.
Parallel angestoßen wurden:
- Die Einführung von Wesentlichkeitsschwellen in der EU-Taxonomie
- Die Vereinfachung der Berichtsvorlagen
- Der Verzicht auf sektorspezifische ESRS-Standards
Auren begleitet Unternehmen bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen – praxisnah, verständlich und mit Fokus auf den Mittelstand.
Zeitnah werden wir ein Webinar zu den aktuellen Entwicklungen anbieten, um unsere Mandanten und Interessierte gezielt und fundiert zu informieren.
Gerne beraten wir Sie auch individuell zu den Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

Michael Greiner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
michael.greiner@auren.de
+49 7751 8740 28