Vermögensnachfolge und Erbschaft bei grenzüberschreitenden Investitionen (Deutschland)

Alexander Radmacher (B.Sc.), (alexander.radmacher@auren.de) Steuerberatungsassistent
Unsere Welt ist so vernetzt wie nie zuvor. Die Globalisierung und Digitalisierung treiben diesen Prozess immer weiter voran und verändern auch die Art und Weise des Vermögensaufbaus weltweit. Ein Beispiel bieten hierfür die Investitionen in deutsches Immobilienvermögen durch ausländische Investoren, die in den letzten Jahren stetig gestiegen sind. Mit dem Voranschreiten der Zeit stellt sich nun die Frage, was ausländische Investoren für die Zukunft beachten müssen.
Hierbei ist insbesondere auf die frühzeitige Regelung der Vermögensnachfolge und Erbschaft einzugehen.
In Deutschland belegenes sogenanntes „Inlandsvermögen“ unterliegt der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht. Dies gilt auch, wenn sowohl die ausländischen Investoren als auch deren Erben weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Ein Erbfall eines dauerhaft im Ausland lebenden Steuerausländers, der an einen ebenfalls dauerhaft im Ausland lebenden Erben vererbt, würde somit zur beschränkten Steuerpflicht seiner in Deutschland belegenen Immobilie führen.
Die ist sowohl hinsichtlich der reinen Erklärungspflicht der Erben als auch der finanziellen Folgen zu berücksichtigen. Aus der Steuerpflicht können sich erhebliche Zahlungsverpflichtungen ergeben.
Eine besondere Problematik kann hierbei für Vermögen entstehen, welches vor vielen Jahren zu günstigen Preisen erworben wurde und nun durch eine Veränderung des Wohnungsmarktes und einem damit einhergehenden Anstieg der Nachfrage einen erheblichen Wertzuwachs erfahren hat. Das zu versteuernde Vermögen wird grundsätzlich mit einem Wert angesetzt, der dem Markt- oder Ertragswert des Vermögens nahekommt.
Ausländische Investoren jeglicher Art sollten sich deshalb frühzeitig um eine geordnete Vermögensnachfolge bemühen und unter Ausnutzung von vorhandenen Freibeträgen die Steuerlast minimieren.
Die steuerlichen Regelungen zur Erbschaft finden auch auf Schenkungen Anwendung.
Ähnliche Regelungen über im Inland belegenes Vermögen in Bezug auf Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es in vielen Ländern.
Für die Beratung zu Erbschaft- und Schenkungssteuerfragen steht Ihnen Auren gerne zur Verfügung.