Jahresabschlusserstellung

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Gemeinnützige Organisationen sind verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss zu erstellen, der nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sondern auch gegenüber verschiedenen Interessengruppen transparent dargestellt werden muss. Der Abschluss wird häufig in Mitgliederversammlungen, Gesellschafterversammlungen oder vor dem Stiftungsrat präsentiert und muss zudem gegenüber Finanzbehörden, der Stiftungsaufsicht oder Geldgebern nachweisbar sein.
Besondere Herausforderungen ergeben sich durch gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen wie die korrekte Sphärenrechnung oder die Rücklagenbildung. Fehler in der Erstellung können zu steuerlichen Nachteilen oder Rückfragen der Behörden führen.


Erstellung des Jahresabschlusses mit Blick auf alle Vorgaben
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss unter Berücksichtigung aller relevanten Anforderungen und sorgen für eine rechtssichere und transparente Dokumentation. Dabei stellen wir sicher, dass der Abschluss sowohl für interne Gremien als auch für Behörden und Geldgeber nachvollziehbar und aussagekräftig ist.
Unsere Leistungen
- Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder der Bilanz
- Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Anforderungen wie Sphärenrechnung und Rücklagenbildung
- Offenlegung oder Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger
- Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben
- Aufbereitung des Abschlusses für Mitgliederversammlungen, Gesellschafterversammlungen oder Stiftungsräte
- Bei Bedarf Präsentation des Abschlusses vor den entsprechenden Gremien
Ihre Vorteile
- Rechtssicherheit: Erstellung eines Jahresabschlusses, der allen gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen entspricht
- Transparenz: Klare und nachvollziehbare Darstellung für Behörden, Geldgeber und interne Gremien
- Individuelle Betreuung: Berücksichtigung spezifischer gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben
- Präsentationsfähigkeit: Aufbereitung des Abschlusses für verschiedene Adressaten und Unterstützung bei der Vorstellung
