Informieren Sie sich über aktuelle Informationen zum Thema Non-profit:
- Der Übungsleiterfreibetrag beträgt jetzt 3.000 Euro
- Der Ehrenamtsfreibetrag: So profitieren Sie von dessen Erhöhung auf 840 Euro
- Zeitnahe Mittelverwendung gilt für kleine Vereine nicht mehr
- Gesetzgeber erweitert Möglichkeiten zur Mittelweitergabe an andere begünstigte Körperschaften
- Die Erhöhung der Umsatzfreigrenze auf 45.000 Euro kann Ihnen jegliche Körperschaft- und Gewerbesteuer sparen
- Beantragung der Gemeinnützigkeit: Finanzamt kann tatsächliche Geschäftsführung sofort prüfen
- So erleichtert der Gesetzgeber ab sofort Kooperationen mit gemeinnützigen Einrichtungen
- Holding- und Beteiligungsgesellschaften können jetzt leichter die Gemeinnützigkeit erlangen
- Diese Änderungen beim Spendenrecht hat das Jahressteuergesetz 2020 mit sich gebracht
- Diese Vereinszwecke sind neu in den Gemeinnützigkeitskatalog aufgenommen worden
- Weitere Änderungen im Überblick