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Vortrag: E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 für Unternehmen – Was ist zu tun?

Tagesordnung
15 Mai | 16:00 – 18:00 CEST
Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz am 22.03.2024 zugestimmt. Damit kommt die E-Rechnungspflicht zum 01.01.2025. Betroffen sind alle (umsatzsteuerlichen) Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Es gibt Übergangsregelungen, aber schon ab 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und diese zu archivieren. Ausdrucke aus diesen Rechnungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.
Beschäftigen Sie sich jetzt mit dem Thema E-Rechnung: beginnen Sie frühzeitig mit der Umstellung des Rechnungsprozesses in Ihrem Unternehmen und rüsten Sie gegebenenfalls Ihre Software auf.
Wir laden Sie ein, sich bei einem Vortrag von DATEV-Spezialisten zu diesem Thema bei uns in München zu informieren und offene Fragen mit uns zu diskutieren. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Umstellung!
Inhalte
- Was ist eine E-Rechnung
- Was ändert sich?
- Wer ist betroffen?
- Was gilt für Rechnungsempfänger?
- Übergangsregelungen
- Schritte zur Einführung der E-Rechnung
- Produkte und Lösungen
- E-Rechnung mit DATEV
Empfohlen für
Alle Unternehmen und die für Rechnungsprozesse zuständigen Mitarbeitenden.
Referent:innen
DATEV-Referenten
Steuerberaterin Pavla Spirikova (Auren München)
Anmeldung
Ihre Anmeldung senden Sie bitte direkt an info@muc-auren.de
Anmeldeschluss ist eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahme ist kostenfrei.