{"id":645523,"date":"2025-12-29T12:02:53","date_gmt":"2025-12-29T11:02:53","guid":{"rendered":"https:\/\/auren.com\/de\/?post_type=blog&#038;p=645523"},"modified":"2025-12-30T10:48:54","modified_gmt":"2025-12-30T09:48:54","slug":"steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen","status":"publish","type":"blog","link":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/","title":{"rendered":"Steuer-Infos zum Jahreswechsel 2025\/2026: F\u00fcr alle Steuerpflichtigen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Inhalt<\/h2>\n\n\n\n<p><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0)\" class=\"has-inline-color has-vivid-cyan-blue-color\"><a href=\"#Beitrag-1\">1. Gering verzinste Darlehen schenkungsteuerpflichtig<\/a><br><a href=\"#Beitrag-2\">2. Aktuelles zur Erbschaftsteuer<\/a><br><a href=\"#Beitrag-3\">3. Grunderwerbsteuer bei noch zu errichtender Immobilie<\/a><br><a href=\"#Beitrag-4\">4. Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung in Raten<\/a><br><a href=\"#Beitrag-5\">5. Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn bei teilentgeltlicher Grundst\u00fccks\u00fcbertragung<\/a><br><a href=\"#Beitrag-6\">6. Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2026<\/a><br><a href=\"#Beitrag-7\">7. Werbungskosten bei Umzug &#8211; Einrichtung des Arbeitszimmers<\/a><br><a href=\"#Beitrag-8\">8. F\u00f6rderung energetischer Ma\u00dfnahmen bei eigengenutzten Wohngeb\u00e4uden<\/a><br><a href=\"#Beitrag-9\">9. Anpassungen Betriebsrentenst\u00e4rkungsgesetz II<\/a><br><a href=\"#Beitrag-10\">10. Die Aktivrente<\/a><\/mark><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"Beitrag-1\">1. Gering verzinste Darlehen&nbsp;schenkungsteuerpflichtig&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Vorteil eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen niedrig verzinsten Privatdarlehens im Verh\u00e4ltnis zu einem Bankdarlehen zum markt\u00fcblichen Zins als gemischte Schenkung der Schenkungsteuerpflicht unterliegt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn allerdings festgestellt wird, dass f\u00fcr den Fall der Inanspruchnahme eines Bankdarlehens ein geringerer Zinssatz feststeht als der gesetzlich bestimmte Wert von 5,5 %, dann ist lediglich&nbsp;die Differenz zwischen dem g\u00fcnstigeren Bankzins und dem vertraglich vereinbarten Zins als Schenkung zu betrachten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Das erstinstanzliche Finanzgericht habe zwar zutreffend erkannt, dass in der Darlehensgew\u00e4hrung eine freigebige Zuwendung zu sehen sei, aber verkannt, dass ein niedrigerer Zinssatz als die gesetzlich verankerten 5,5 % nicht nachgewiesen werden m\u00fcsse. Es reiche die Feststellung der M\u00f6glichkeit der Inanspruchnahme eines solchen&nbsp;Darlehens aus.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Bei unbefristeten Darlehen sei der Jahreswert des Nutzungsvorteils, hier der Zinsvorteil, mit dem gesetzlich normierten Faktor zu multiplizieren. Bei einer zeitlich festgelegten&nbsp;Darlehensdauer&nbsp;sei diese hingegen als Faktor zu&nbsp;verwenden. Ein feststehender niedriger Zinssatz kann hier nicht herangezogen werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"Beitrag-2\">2. Aktuelles zur Erbschaftsteuer&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>In der \u00d6ffentlichkeit und auch <strong>in<\/strong> der Politik hat die Reformdiskussion zur Erbschaft- und Schenkungsteuer wieder Fahrt aufgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Erbschaftsteuer stehen bzw. standen beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung an. Es wird nach den weitreichenden Entscheidungen aus den Jahren 2006 und 2014 zur Verfassungswidrigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) in den damaligen Gesetzesfassungen damit gerechnet, dass auch dieses Mal eine weitreichende Entscheidung verk\u00fcndet werden wird. Mindestens eines der Verfahren soll noch im Jahr 2025 abgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem hat die Bayerische Staatsregierung ein abstraktes Normenkontrollverfahren beim BVerfG eingeleitet. Die Zielrichtungen sind die \u00dcberpr\u00fcfung der Freibetr\u00e4ge des ErbStG sowie die Bewertung von Grundbesitz f\u00fcr Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der Zeitpunkt einer Entscheidung durch das BVerfG ist noch unbekannt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Folgende Verfahrensinhalte<\/strong> stehen 2025 beim BVerfG zur Entscheidung an, wobei f\u00fcr das zuerst genannte Verfahren noch f\u00fcr 2025 eine&nbsp;Entscheidung angek\u00fcndigt ist:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>\u00dcberbeg\u00fcnstigung von Betriebsverm\u00f6gen<\/strong> im Vergleich zu Privatverm\u00f6gen (Gleichheitsgrundsatz)<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Zuordnung eines Parkhauses nebst&nbsp;Parkpl\u00e4tzen<\/strong>&nbsp;zum beg\u00fcnstigten Betriebsverm\u00f6gen oder nicht beg\u00fcnstigten Verm\u00f6gen&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li><strong>R\u00fcge der Doppelbesteuerung <\/strong>und somit Verletzung des Grundsatzes der Gleichm\u00e4\u00dfigkeit der Besteuerung bei einer Jastrowschen&nbsp;Klausel. Hierbei geht es um F\u00e4lle, in denen Kinder nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils keinen Pflichtteil geltend machen und der \u00fcberlebende Ehepartner den Verm\u00f6gensteil versteuert. Nach dem Tod des \u00fcberlebenden Elternteils versteuern die Kinder je nach Fallkonstellation den Verm\u00f6gensgegenstand ggf. erneut.&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Folgende beachtenswerte, ver\u00f6ffentlichte Entscheidungen<\/strong> hat der BFH bis Redaktionsschluss im Bereich des Erbschaft- und&nbsp;Schenkungsteuerrechts&nbsp;im Jahr 2025 getroffen:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Es verst\u00f6\u00dft nicht gegen den&nbsp;<strong>Gleichbehandlungsgrundsatz<\/strong>, wenn die Anwendung&nbsp;geschlechterdifferenzierter&nbsp;Sterbetafeln bei der Bewertung lebensl\u00e4nglicher Nutzungen und Leistungen, z. B. Bewertung eines&nbsp;Nie\u00dfbrauchsrechts, f\u00fcr Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgt, denn die unterschiedliche Lebenserwartung von M\u00e4nnern und Frauen rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung.&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Bei <strong>Erwerb eines mit Schulden belasteten Grundst\u00fccks <\/strong>unter gleichzeitiger \u00dcbernahme der Schulden innerhalb der 10-Jahres&nbsp;Frist liegt steuerlich ein teilentgeltlicher Erwerbsvorgang vor. F\u00fcr den Ver\u00e4u\u00dferer bedeutet dies, dass der entgeltliche Teil als privates Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft zu besteuern ist, der unentgeltliche Teil unterliegt der Schenkungsteuer.&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die <strong>\u00dcbertragung eines Grundst\u00fccks<\/strong> vom Ehemann auf die Ehefrau stellt eine&nbsp;sogenannte freigebige Zuwendung dar. Diese ist&nbsp;schenkungsteuerpflichtig. Wird im vor der Eheschlie\u00dfung geschlossenen Ehevertrag ein Verzicht auf Zugewinn, nachehelichen Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Hausrats vereinbart, stellt dies keine anrechenbare Gegenleistung dar, denn derartige Anspr\u00fcche k\u00f6nnen erst dann entstehen, wenn die Ehe beendet ist. Die Motive des Zuwendenden sind grunds\u00e4tzlich unerheblich.&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Der BFH hat im Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) die&nbsp;AdV&nbsp;gew\u00e4hrt, da es zweifelhaft ist, ob die Leistungen eines Gesellschafters in die Kapitalr\u00fccklage einer GmbH zu einer steuerbaren Werterh\u00f6hung der Anteile des Mitgesellschafters in Anwendung des ErbStG f\u00fchren, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden und nicht den Mitgesellschaftern.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"Beitrag-3\">3. Grunderwerbsteuer bei noch zu errichtender Immobilie&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren entschieden, dass Mehrkosten f\u00fcr nach Abschluss des Grundst\u00fcckkaufvertrags vereinbarte Sonderw\u00fcnsche bei einer noch zu errichtenden Immobilie ebenfalls grunderwerbsteuerpflichtig sind, wenn ein rechtlicher Zusammenhang zum Grundst\u00fcckskaufvertrag besteht. Damit best\u00e4tigte&nbsp;der BFH sowohl die Finanzverwaltung als auch die Entscheidung des Finanzgerichts.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>In beiden F\u00e4llen verpflichtete sich die Verk\u00e4uferin bei Vertragsschluss auch zur Errichtung der jeweiligen Immobilie. Nach Beginn der Rohbauarbeiten \u00e4u\u00dferten die jeweiligen K\u00e4ufer \u00c4nderungs- bzw. Sonderw\u00fcnsche bei der Bauausf\u00fchrung, was nach vertraglicher Vereinbarung mit Mehrkosten f\u00fcr die K\u00e4ufer verbunden war. Die Arbeiten durften nur von der Verk\u00e4uferin ausgef\u00fchrt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Nachtr\u00e4glich vereinbarte Sonderw\u00fcnsche sind lt. BFH durch gesonderten&nbsp;Grunderwerbsteuerbescheid&nbsp;festzusetzen und nicht durch \u00c4nderung des Erstbescheids.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Hausanschlusskosten gilt dies jedoch nicht, wenn der K\u00e4ufer sich bereits im Grundst\u00fcckskaufvertrag zu deren \u00dcbernahme verpflichtet hat. Diese sind somit nicht nachtr\u00e4glich vereinbart.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"Beitrag-4\">4. Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung in Raten&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Gesetzliche Erben sind pflichtteilsberechtigt, wenn sie nahe Angeh\u00f6rige sind, z. B. Kinder und Ehepartner. Eltern kann ein Pflichtteil zustehen, wenn der Erblasser keine Abk\u00f6mmlinge (Kinder oder Enkel) hat.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der Pflichtteilsverzicht ist vor allem f\u00fcr verm\u00f6gende Erblasser mit illiquiden&nbsp;Verm\u00f6genswerten, wie z. B. Immobilien oder Unternehmen, ein Instrument, im Erbfall die Zerschlagung oder Ver\u00e4u\u00dferung der Verm\u00f6genswerte unter den Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten zu&nbsp;vermeiden. Die Gestaltung eines notariellen Vertrags mit Pflichtteilsverzicht erfolgt i. d. R. durch eine angemessene Abfindung. Anderenfalls k\u00f6nnte er sittenwidrig sein. Eine rechtliche Beratung sollte neben der steuerlichen Beratung zuvor in Anspruch genommen werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Daneben sind aber auch die erbschaft- bzw. schenkungs- und einkommensteuerlichen Folgen eines Pflichtteilsverzichts gegen Abfindung zu beachten, die je nach Gestaltung unterschiedlich&nbsp;sein k\u00f6nnen. An dieser Stelle soll ausschlie\u00dflich eine Betrachtung der einkommensteuerlichen Seite erfolgen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Hierzu hatte das Hessische Finanzgericht (FG) \u00fcber folgenden Fall zu entscheiden: Eine Pflichtteilsberechtigte hatte zu Lebzeiten ihrer Eltern per notariellem Vertrag auf ihren k\u00fcnftigen Pflichtteilsanspruch verzichtet. Der zuk\u00fcnftige Erbe, ihr Bruder, verpflichtete sich zur Zahlung einer zinslos gestundeten Abfindung in Raten. Eine Rate wurde innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss f\u00e4llig, die andere sp\u00e4ter. Diese Forderungen traten die Eltern an die Pflichtteilsberechtigte ab. Die Raten wurden p\u00fcnktlich gezahlt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich stellt der Verzicht auf einen noch nicht entstandenen Pflichtteilsanspruch vor dem Tod des Erblassers nach der Rechtsprechung des BFH keinen einkommensteuerbaren Vorgang dar.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Abfindung in Raten an eine pflichtteilsberechtigte Person ist nach der BFH-Rechtsprechung ebenfalls nicht einkommensteuerbar. Auch kann eine Ratenzahlung (zinslos) gestundet werden, allerdings nur bis zu einem Jahr. Bei zinslosen Stundungen von \u00fcber einem Jahr ist i. d. R. ein fiktiver Zinsertrag mit einem Zinssatz von 5,5 % durch Aufteilung der Raten in einen Kapitalanteil und einen&nbsp;Zinsanteil vorzunehmen. Der fiktive Zinsertrag ist zu versteuern.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Im vorliegenden Fall hat das Hessische FG&nbsp;entschieden, dass ein Pflichtteilsverzicht gegen Abtretung einer Forderung insoweit Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen darstellt und nicht steuerfrei ist, als es lediglich um den Zinsanteil der zweiten Rate geht. Dies gilt auch dann, wenn die Rate&nbsp;in Gestalt eines Abfindungsbetrags zinsfrei gestundet wird. Der Fall sei nicht mit dem eines Verzichts auf einen noch nicht entstandenen Pflichtteilsanspruch vergleichbar.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Besteuerung des Zinsanteils erfolgte im zu entscheidenden Fall jedoch anstatt zum pers\u00f6nlichen Einkommensteuertarif mit dem i. d. R. geringeren gesonderten Steuertarif. Dies ist zwar bei sich nahestehenden Personen nicht m\u00f6glich, das FG war hier allerdings der Auffassung, dass \u201enahestehend\u201c nicht im Sinne eines familienrechtlichen Verwandtschaftsverh\u00e4ltnisses zu verstehen sei, sondern im Sinne eines absoluten Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnisses. Eine solche Abh\u00e4ngigkeit&nbsp;sah das FG hier nicht. Die Revision wurde beim BFH eingelegt, eine Entscheidung steht noch aus.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"Beitrag-5\">5. Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn bei teilentgeltlicher Grundst\u00fccks\u00fcbertragung&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein steuerbares privates&nbsp;Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft&nbsp;vorliegt, wenn ein Grundst\u00fcck innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung \u00fcbertragen wird und der neue Eigent\u00fcmer die auf dem Grundst\u00fcck lastenden Verbindlichkeiten \u00fcbernimmt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Im zu entscheidenden Fall war ein Grundst\u00fcck f\u00fcr 143.950 \u20ac erworben und teilweise durch Darlehen finanziert worden. F\u00fcnf Jahre sp\u00e4ter \u00fcbertrug der Vater das Grundst\u00fcck auf seine Tochter. Der Grundst\u00fcckswert betrug zum \u00dcbertragungszeitraum 210.000 \u20ac. Die Verbindlichkeiten&nbsp;per \u00dcbertragungstag beliefen sich auf 115.000 \u20ac. Diese \u00fcbernahm die neue&nbsp;Eigent\u00fcmerin, die Tochter.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Das Finanzamt (FA) teilte den \u00dcbertragungsvorgang in einen entgeltlichen und einen&nbsp;unentgeltlichen&nbsp;Teil nach einem Verkehrswert von 210.000 \u20ac auf. Die entgeltliche \u00dcbertragung unter \u00dcbernahme der Verbindlichkeiten besteuerte das FA als privates Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft und setzte die entsprechende Einkommensteuer gegen\u00fcber dem Vater fest. Hiergegen klagte dieser.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der BFH hat die Besteuerung einer Grundst\u00fccks\u00fcbertragung unter \u00dcbernahme von Schulden best\u00e4tigt. Es liege im entschiedenen Fall eine teilentgeltliche \u00dcbertragung vor, sodass eine Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil erfolgen m\u00fcsse.&nbsp;Werde&nbsp;das Grundst\u00fcck innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung \u00fcbertragen, unterliege der Vorgang nach der Entscheidung des BFH hinsichtlich des entgeltlichen Teils als privates&nbsp;Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft&nbsp;der Einkommensteuer.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"Beitrag-6\">6. Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2026&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Bundeskabinett hat am 8.10.2025 eine Erh\u00f6hung der Beitragsbemessungsgrenzen f\u00fcr 2026 um \u00fcber 5 % beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Menschen mit h\u00f6herem Einkommen, sofern sie in das gesetzliche Sozialversicherungssystem einzahlen, m\u00fcssen somit auf einen h\u00f6heren Anteil&nbsp;ihres Einkommens Beitr\u00e4ge abf\u00fchren. Diese sehen wie folgt aus:<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group is-nowrap is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-ad2f72ca wp-block-group-is-layout-flex\">\n<figure class=\"wp-block-table is-style-stripes wp-container-content-9cfa9a5a\" style=\"font-size:18px\"><table class=\"has-white-background-color has-background\"><thead><tr><th class=\"has-text-align-left\" data-align=\"left\">Sozialversicherungsrechengr\u00f6\u00dfe<\/th><th>Monat    <\/th><th>Jahr           <\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td class=\"has-text-align-left\" data-align=\"left\">Bezugsgr\u00f6\u00dfe in der Sozialversicherung<\/td><td>3.955 \u20ac<\/td><td>47.460 \u20ac<\/td><\/tr><tr><td class=\"has-text-align-left\" data-align=\"left\">Jahresarbeitsentgelt-grenze nach \u00a7 6 Abs. 6 SGB V <br>(Versicherungspflichtgrenze) in der Kranken- und Pflegeversicherung<\/td><td>6.450 \u20ac<\/td><td>77.400 \u20ac<\/td><\/tr><tr><td class=\"has-text-align-left\" data-align=\"left\">Jahresarbeitsentgeltgrenze nach \u00a7 6 Abs. 7 SGB V (Beitragsbemessungsgrenze) in der Kranken- und Pflegeversicherung<\/td><td>5.812,50\u20ac<\/td><td>69.750 \u20ac<\/td><\/tr><tr><td class=\"has-text-align-left\" data-align=\"left\">Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung<\/td><td>8.450 \u20ac<\/td><td>101.400\u20ac<\/td><\/tr><tr><td class=\"has-text-align-left\" data-align=\"left\">Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung<\/td><td>10.400 \u20ac<\/td><td>124.800\u20ac<\/td><\/tr><tr><td class=\"has-text-align-left\" data-align=\"left\">vorl\u00e4ufiges Durchschnittsentgelt 2026 in der Rentenversicherung<\/td><td>&#8211;<\/td><td>51.944 \u20ac<\/td><\/tr><tr><td class=\"has-text-align-left\" data-align=\"left\">(endg\u00fcltiges) Durchschnittsentgelt 2024 in der Rentenversicherung<\/td><td>&#8211;<\/td><td>47.085 \u20ac<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n<\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"Beitrag-7\">7. Werbungskosten bei Umzug &#8211; Einrichtung des Arbeitszimmers&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen f\u00fcr einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsf\u00e4hig sind, auch dann nicht, wenn der Steuerpflichtige \u2013 wie in Zeiten der Corona-Pandemie \u2013 (zwangsweise) zum Arbeiten im h\u00e4uslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice versucht, Berufs- und Familienleben zu&nbsp;vereinbaren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die berufst\u00e4tigen Kl\u00e4ger lebten mit ihrer Tochter&nbsp;in einer 3-Zimmer-Wohnung und arbeiteten nur in Ausnahmef\u00e4llen im Homeoffice. Ab M\u00e4rz des Streitjahres 2020 \u2013 zun\u00e4chst bedingt durch die Corona-Pandemie \u2013 arbeiteten die Kl\u00e4ger \u00fcberwiegend im Homeoffice, dort im Wesentlichen im Wohn-\/ Esszimmer.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Ab Mai 2020 zogen sie in eine 5-Zimmer-Wohnung, in der sie zwei Zimmer als h\u00e4usliches Arbeitszimmer einrichteten und nutzten. Den Aufwand f\u00fcr die Nutzung der Arbeitszimmer und die Kosten f\u00fcr den Umzug in die neue Wohnung machten sie erfolglos als Werbungskosten geltend.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Das Finanzgericht lie\u00df den&nbsp;Werbungskostenabzug jedoch zu, da der Umzug in die gr\u00f6\u00dfere Wohnung beruflich veranlasst gewesen sei, da er zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen&nbsp;der Kl\u00e4ger gef\u00fchrt habe und sie nun auch im Homeoffice ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit ungest\u00f6rt nachgehen k\u00f6nnten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Dem folgte der BFH nicht. Er stellte ma\u00dfgeblich darauf ab, dass die Wohnung grunds\u00e4tzlich dem privaten Lebensbereich zuzurechnen sei, die Kosten f\u00fcr einen Wechsel der Wohnung daher regelm\u00e4\u00dfig zu den steuerlich nicht abziehbaren Kosten der Lebensf\u00fchrung z\u00e4hlten. Etwas anderes gelte nur, wenn die berufliche T\u00e4tigkeit des Steuerpflichtigen den entscheidenden Grund f\u00fcr den Wohnungswechsel darstellt und private Umst\u00e4nde hierf\u00fcr eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Dies sei nur aufgrund au\u00dferhalb der Wohnung liegender Umst\u00e4nde zu bejahen, etwa wenn der Umzug Folge eines Arbeitsplatzwechsels gewesen sei oder die f\u00fcr die t\u00e4glichen Fahrten zur Arbeitsst\u00e4tte ben\u00f6tigte Zeit sich durch den Umzug um mindestens eine Stunde t\u00e4glich vermindert habe. Die M\u00f6glichkeit, in der neuen Wohnung (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, gen\u00fcge mangels objektiven Kriteriums zur Begr\u00fcndung einer beruflichen Veranlassung des Umzugs nicht.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Daran \u00e4ndert auch die zunehmende Akzeptanz von Homeoffice und sogenannter Remote-Arbeit nichts. Dies gelte auch dann, wenn der Steuerpflichtige \u00fcber keinen anderen (au\u00dferh\u00e4uslichen) Arbeitsplatz verf\u00fcge.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die berufliche Veranlassung des Umzugs k\u00f6nne schlie\u00dflich auch nicht darauf gest\u00fctzt werden, dass bereits der Aufwand f\u00fcr die Nutzung des h\u00e4uslichen Arbeitszimmers als Werbungskosten abzugsf\u00e4hig sei.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"Beitrag-8\">8. F\u00f6rderung energetischer Ma\u00dfnahmen bei eigengenutzten Wohngeb\u00e4uden<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 21.8.2025 die Mindestanforderungen f\u00fcr energetische Ma\u00dfnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Geb\u00e4uden neu gefasst. Die Planung und Durchf\u00fchrung energetischer Geb\u00e4udesanierung&nbsp;ist&nbsp;steuerlich nicht nur f\u00fcr Vermieter interessant, sondern es gibt auch bei selbstgenutztem Wohneigentum die M\u00f6glichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Maximal 40.000 \u20ac je Objekt, h\u00f6chstens aber 20 % der Aufwendungen verteilt \u00fcber drei Jahre k\u00f6nnen direkt von der tariflichen Einkommensteuer als Erm\u00e4\u00dfigung in Abzug gebracht werden, vorausgesetzt, die steuerliche Belastung ist in dieser H\u00f6he gegeben. Im ersten und zweiten Jahr sind es jeweils 7 %, h\u00f6chstens je 14.000 \u20ac, und 6 % im dritten Jahr, h\u00f6chstens 12.000 \u20ac.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die maximal ber\u00fccksichtigungsf\u00e4higen Aufwendungen pro Objekt sind somit auf 200.000 \u20ac gedeckelt. Es k\u00f6nnen Ma\u00dfnahmen&nbsp;ber\u00fccksichtigt&nbsp;werden, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden und vor dem 1.1.2030 abgeschlossen werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Damit die Aufwendungen steuerlich nicht ins Leere laufen, sollte bereits in die Planung einer energetischen Geb\u00e4udesanierung des&nbsp;selbstgenutzten Wohneigentums ein Steuerberater einbezogen werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Zusammen mit der Einkommensteuererkl\u00e4rung ist die \u201eAnlage Energetische Ma\u00dfnahmen\u201c beim Finanzamt abzugeben, und zwar f\u00fcr jedes beg\u00fcnstigte Objekt \u00fcber einen Zeitraum von drei Jahren ein jeweils eigenes Formular bzw. ein eigener&nbsp;Datensatz.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Diverse Beg\u00fcnstigungsvoraussetzungen werden j\u00e4hrlich neu \u00fcberpr\u00fcft. Die Abzugsf\u00e4higkeit ist an einige Voraussetzungen hinsichtlich der Beg\u00fcnstigung der Objekte, der f\u00f6rderf\u00e4higen Sanierungsarten nebst technischen Anforderungen sowie der einzuhaltenden Formalit\u00e4ten wie unbare Zahlung, Vorlage einer Rechnung und Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahmen durch ein Fachunternehmen gekn\u00fcpft.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Voraussetzung f\u00fcr eine steuerliche Ber\u00fccksichtigung ist, dass das Geb\u00e4ude \u00e4lter als 10 Jahre ist, der Antragsteller Allein- oder Miteigent\u00fcmer ist, dass Geb\u00e4ude ausschlie\u00dflich zu eigenen Wohnzwecken einschlie\u00dflich unentgeltlicher Teil-\u00dcberlassung zu Wohnzwecken an Dritte genutzt wird und sich in der EU oder einem Gebiet des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraumes (EWR) befindet.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Es gibt eine Vielzahl von Ma\u00dfnahmen, die beg\u00fcnstigt sind, beginnend z. B. mit der W\u00e4rmed\u00e4mmung von W\u00e4nden, Dach und Geschossdecken, der Erneuerung von Fenstern und Au\u00dfent\u00fcren, dem Ersatz oder erstmaligen Einbau von sommerlichem W\u00e4rmeschutz bis hin zur Erneuerung der Heizungs- oder L\u00fcftungsanlage, dem Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern sie \u00e4lter als zwei Jahre sind, und die Installation effizienter Gasbrennwerttechnik unter bestimmten Voraussetzungen. Die genannten Beispiele sind nicht&nbsp;abschlie\u00dfend.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Hingegen sind die Kosten der Erteilung von Bescheinigungen ausf\u00fchrender Fachunternehmen oder Berechtigter zur Ausstellung von Energieausweisen und die Kosten planerischer&nbsp;Begleitung&nbsp;und Beaufsichtigung durch einen fachlich qualifizierten und zugelassenen Energieberater nur i. H. v. 50 % abziehbar.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Von besonderer Bedeutung ist, dass eine steuerliche Ber\u00fccksichtigung durch direkten Abzug von der tariflichen Einkommensteuer nicht erfolgen kann, wenn bereits eine anderweitige steuerliche Ber\u00fccksichtigung erfolgt (ist), steuerfreie Zusch\u00fcsse oder zinsverbilligte Darlehen z. B. der KfW oder BAFA in Anspruch genommen wurden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Insbesondere darf kein Abzug der&nbsp;Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten, z. B. als Homeoffice-Aufwendung, Sonderausgaben oder au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen, z. B. f\u00fcr einen behindertengerechten Umbau, der auch teilweise energetische Ma\u00dfnahmen enth\u00e4lt, erfolgt sein.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist darauf zu achten, dass die gleiche Ma\u00dfnahme&nbsp;nicht als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung mit einem Teilbetrag f\u00fcr den Lohnanteil bis zu 1.200 \u20ac abgesetzt wird. In dem Fall entf\u00e4llt die Steuererm\u00e4\u00dfigung \u201eEnergetische Sanierung\u201c vollst\u00e4ndig und nicht nur mit dem bereits abgesetzten Teilbetrag.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Welche Variante im konkreten Einzelfall vorzuziehen ist, berechnet ein Steuerberater. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 23.12.2024 mitgeteilt (Neufassung des Schreibens vom 14.1.2021), dass das neue amtliche Muster der Bescheinigung des ausf\u00fchrenden Fachunternehmens sowie der \u00fcbrigen ausstellungsberechtigten Personen bereitsteht.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses ist f\u00fcr energetische Bauma\u00dfnahmen in selbstgenutzten Wohngeb\u00e4uden zu verwenden, die nach dem 31.12.2024 begonnen haben. Ein Muster f\u00fcr nach dem 31.12.2025 beginnende Ma\u00dfnahmen ist noch nicht angek\u00fcndigt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der&nbsp;Ma\u00dfnahmebeginn&nbsp;ist bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben der Tag der erstmaligen Bauantragstellung, bei anzeigepflichtigen der Tag, an dem die Unterlagen bei der&nbsp;zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde eingehen und bei genehmigungs- und anzeigefreien Bauvorhaben der Beginn der Bauausf\u00fchrung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die ordnungsgem\u00e4\u00df ausgef\u00fcllte Bescheinigung ist mit der Einkommensteuererkl\u00e4rung&nbsp;einzureichen, mit der die Steuererm\u00e4\u00dfigung nach dem Geb\u00e4udeenergiegesetz beantragt werden soll.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"Beitrag-9\">9. Anpassungen Betriebsrentenst\u00e4rkungsgesetz II <\/h2>\n\n\n\n<p>Mit dem Zweiten Betriebsrentenst\u00e4rkungsgesetz (BRSG II) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die betriebliche Altersversorgung (bAV) weiter zu st\u00e4rken und ihre Verbreitung insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Besch\u00e4ftigten mit niedrigen und mittleren Einkommen zu erh\u00f6hen. Das Gesetz wurde bereits vom Deutschen Bundestag beschlossen, befindet sich jedoch noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Zustimmung des Bundesrates ist derzeit f\u00fcr den 19.12.2025 vorgesehen; erst anschlie\u00dfend treten die Neuregelungen mit Ver\u00f6ffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein zentraler Schwerpunkt des BRSG II liegt in der Weiterentwicklung der steuerlichen F\u00f6rderung f\u00fcr sogenannte Geringverdiener. Arbeitgeber k\u00f6nnen f\u00fcr zus\u00e4tzliche, zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Beitr\u00e4ge zur bAV weiterhin einen F\u00f6rderbetrag nach \u00a7 100 EStG in H\u00f6he von 30 Prozent geltend machen. K\u00fcnftig soll der maximale F\u00f6rderbetrag von bisher 288 Euro auf bis zu 360 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr angehoben werden, sofern zus\u00e4tzliche Arbeitgeberbeitr\u00e4ge von bis zu 1.200 Euro j\u00e4hrlich geleistet werden. Der Mindestf\u00f6rderbetrag von 72 Euro (30 Prozent von 240 Euro) bleibt unver\u00e4ndert. Die erh\u00f6hten F\u00f6rderbetr\u00e4ge sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>Zugleich wird die Einkommensgrenze angepasst, bis zu der Geringverdiener als f\u00f6rderf\u00e4hig gelten. An die Stelle der bisherigen festen monatlichen Bruttolohnobergrenze von 2.575 Euro soll eine dynamische Grenze treten, die sich k\u00fcnftig an 3 Prozent der j\u00e4hrlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung orientiert. Nach aktuellen Werten entspricht dies einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 2.900 Euro. Durch diese Dynamisierung soll vermieden werden, dass Besch\u00e4ftigte infolge allgemeiner Lohnsteigerungen aus dem F\u00f6rderbereich herausfallen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus enth\u00e4lt das BRSG II steuerliche Erleichterungen bei der Abfindung sogenannter Kleinanwartschaften. Werden solche Anwartschaften mit Zustimmung des Arbeitnehmers abgefunden und der Betrag unmittelbar in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, bleibt der Abfindungsbetrag steuerfrei. Als Kleinanwartschaft gilt im Jahr 2026 eine monatliche Rente von bis zu 79,10 Euro oder eine einmalige Kapitalleistung von bis zu 9.492 Euro. Achtung: Diese Regelung soll bereits am Tag nach der Verk\u00fcndung des Gesetzes in Kraft treten und dient der Vermeidung von steuerlichen Nachteilen bei der Zusammenf\u00fchrung kleiner Vorsorgeanspr\u00fcche. Erg\u00e4nzend st\u00e4rkt das Gesetz das Sozialpartnermodell durch erweiterte M\u00f6glichkeiten f\u00fcr reine Beitragszusagen ohne Mindest- oder Garantieleistungen f\u00fcr Tarifvertragsparteien. Unver\u00e4ndert bleibt insbesondere der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss in H\u00f6he von 15 Prozent bei Entgeltumwandlungen, sofern Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge eingespart werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"Beitrag-10\">10. Die Aktivrente<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Bundesregierung hat die Aktivrente am 15. Oktober auf den Weg gebracht. Am 5. Dezember hat der Bundestag den Gesetzesentwurf beschlossen. Am 19. Dezember hat der Bundesrat zugestimmt &#8211; damit kann die Aktivrente zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie bereits informiert, ist die \u201eAktivrente\u201c keine eigentliche Rente, also auch keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Es handelt sich hier um einen Steuerfreibetrag.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Steuerbefreiung gilt f\u00fcr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob sie eine Rente erhalten, den Beginn der Rente aufschieben oder \u00fcberhaupt einen Anspruch auf eine Rente haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Nur Selbstst\u00e4ndige, Land- und Forstwirte, Minijobber sowie Beamtinnen und Beamte haben keinen Anspruch auf die Aktivrente. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschr\u00e4nkt, die die Regelaltersgrenze \u2013 Vollendung des 67. Lebensjahres, einschlie\u00dflich \u00dcbergangsregelung \u2013 \u00fcberschritten haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Was bedeutet das genau? Vor dem 1. Januar 1947 geborene Versicherte haben die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Bei Versicherten der Geburtsjahrg\u00e4nge 1947 bis 1963 liegt die Grenze regelm\u00e4\u00dfig zwischen 65 und 67 Jahren. Versicherte der Geburtsjahrg\u00e4nge 1964 und j\u00fcnger erreichen die Regelaltersgrenze regelm\u00e4\u00dfig mit Vollendung des 67. Lebensjahres.<\/p>\n\n\n\n<p>Die individuelle Regelaltersgrenze l\u00e4sst sich auch mit dem Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung online ermitteln.<\/p>\n\n\n\n<p>Unabh\u00e4ngig von der Aktivrente, bestehen schon heute verschiedene M\u00f6glichkeiten im Rentenalter weiterzuarbeiten. Das kann sich auch positiv auf die eigene Rente auswirken:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Wer beispielsweise bereits eine Rente erh\u00e4lt und einer Besch\u00e4ftigung nachgeht, kann durch die Zahlung von Beitr\u00e4gen seine Rente erh\u00f6hen. Hierf\u00fcr muss der Arbeitgeber dar\u00fcber informiert werden, dass vom Gehalt Beitr\u00e4ge an die Rentenversicherung abgef\u00fchrt werden sollen, denn das ist ab der Regelaltersgrenze nicht mehr selbstverst\u00e4ndlich.<br><br><\/li>\n\n\n\n<li>Wer dagegen seinen Rentenbeginn \u00fcber die Regelaltersgrenze hinausschiebt und in der Zwischenzeit weiterhin eine versicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung aus\u00fcbt, erh\u00e4lt f\u00fcr jeden Monat des Hinausschiebens einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine Rente. Bei einem um ein Jahr verschobenen Rentenbeginn erh\u00f6ht sich die Altersrente allein dadurch bereits um sechs Prozent. Und zus\u00e4tzlich erh\u00f6hen die weiter gezahlten Beitr\u00e4ge die Rente.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Mit der Aktivrente will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, l\u00e4nger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Die Ma\u00dfnahme soll zudem helfen, den Fachkr\u00e4ftemangel abzufedern. Davon profitieren Besch\u00e4ftigte und Arbeitgeber gleicherma\u00dfen. Eine h\u00f6here Erwerbsquote st\u00e4rkt au\u00dferdem die Wirtschaft. Die Beitr\u00e4ge erh\u00f6hen die Einnahmen der Sozialversicherungen. Die Aktivrente dient daher auch der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um die Aktivrente zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wichtige Steuer-Informationen f\u00fcr alle Steuerpflichtigen zum Jahreswechsel 2025\/2026 in der \u00dcbersicht.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":651785,"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"blog-category":[],"class_list":["post-645523","blog","type-blog","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v24.3 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Steuer-Infos zum Jahreswechsel 2025\/2026: F\u00fcr alle Steuerpflichtigen - Auren Germany<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"noindex, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Steuer-Infos zum Jahreswechsel 2025\/2026: F\u00fcr alle Steuerpflichtigen - Auren Germany\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Wichtige Steuer-Informationen f\u00fcr alle Steuerpflichtigen zum Jahreswechsel 2025\/2026 in der \u00dcbersicht.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Auren Germany\" \/>\n<meta property=\"article:publisher\" content=\"https:\/\/www.facebook.com\/aurendeutschland\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2025-12-30T09:48:54+00:00\" \/>\n<meta property=\"og:image\" content=\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/4.webp\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:width\" content=\"1920\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:height\" content=\"1080\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:type\" content=\"image\/webp\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"19\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/\",\"url\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/\",\"name\":\"Steuer-Infos zum Jahreswechsel 2025\/2026: F\u00fcr alle Steuerpflichtigen - Auren Germany\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/#website\"},\"primaryImageOfPage\":{\"@id\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/#primaryimage\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/#primaryimage\"},\"thumbnailUrl\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/4.webp\",\"datePublished\":\"2025-12-29T11:02:53+00:00\",\"dateModified\":\"2025-12-30T09:48:54+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/\"]}]},{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/#primaryimage\",\"url\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/4.webp\",\"contentUrl\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/4.webp\",\"width\":1920,\"height\":1080,\"caption\":\"Grafik mit dem Text \u201aSteuerinformationen zum Jahreswechsel 2025\/2026 \u2013 F\u00fcr alle Steuerpflichtigen\u2018 vor digitalem, datenbasiertem Hintergrund.\"},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Home\",\"item\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Steuer-Infos zum Jahreswechsel 2025\/2026: F\u00fcr alle Steuerpflichtigen\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/#website\",\"url\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/\",\"name\":\"Auren\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/#organization\"},\"alternateName\":\"Auren\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/#organization\",\"name\":\"Auren Deutschland\",\"url\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/#\/schema\/logo\/image\/\",\"url\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/cropped-cropped-favicon-Auren.png\",\"contentUrl\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/cropped-cropped-favicon-Auren.png\",\"width\":512,\"height\":512,\"caption\":\"Auren Deutschland\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/#\/schema\/logo\/image\/\"},\"sameAs\":[\"https:\/\/www.facebook.com\/aurendeutschland\",\"https:\/\/de.linkedin.com\/organization-guest\/company\/auren-deutschland\",\"https:\/\/www.youtube.com\/@aurendeutschland\",\"https:\/\/www.instagram.com\/aurendeutschland\/\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Steuer-Infos zum Jahreswechsel 2025\/2026: F\u00fcr alle Steuerpflichtigen - Auren Germany","robots":{"index":"noindex","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Steuer-Infos zum Jahreswechsel 2025\/2026: F\u00fcr alle Steuerpflichtigen - Auren Germany","og_description":"Wichtige Steuer-Informationen f\u00fcr alle Steuerpflichtigen zum Jahreswechsel 2025\/2026 in der \u00dcbersicht.","og_url":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/","og_site_name":"Auren Germany","article_publisher":"https:\/\/www.facebook.com\/aurendeutschland","article_modified_time":"2025-12-30T09:48:54+00:00","og_image":[{"width":1920,"height":1080,"url":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/4.webp","type":"image\/webp"}],"twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"19\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/","url":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/","name":"Steuer-Infos zum Jahreswechsel 2025\/2026: F\u00fcr alle Steuerpflichtigen - Auren Germany","isPartOf":{"@id":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/#website"},"primaryImageOfPage":{"@id":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/#primaryimage"},"image":{"@id":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/4.webp","datePublished":"2025-12-29T11:02:53+00:00","dateModified":"2025-12-30T09:48:54+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/"]}]},{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/#primaryimage","url":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/4.webp","contentUrl":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/4.webp","width":1920,"height":1080,"caption":"Grafik mit dem Text \u201aSteuerinformationen zum Jahreswechsel 2025\/2026 \u2013 F\u00fcr alle Steuerpflichtigen\u2018 vor digitalem, datenbasiertem Hintergrund."},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/blog\/steuer-infos-zum-jahreswechsel-2025-2026-fur-alle-steuerpflichtigen\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Home","item":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Steuer-Infos zum Jahreswechsel 2025\/2026: F\u00fcr alle Steuerpflichtigen"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/#website","url":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/","name":"Auren","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/#organization"},"alternateName":"Auren","potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/#organization","name":"Auren Deutschland","url":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/cropped-cropped-favicon-Auren.png","contentUrl":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/cropped-cropped-favicon-Auren.png","width":512,"height":512,"caption":"Auren Deutschland"},"image":{"@id":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/www.facebook.com\/aurendeutschland","https:\/\/de.linkedin.com\/organization-guest\/company\/auren-deutschland","https:\/\/www.youtube.com\/@aurendeutschland","https:\/\/www.instagram.com\/aurendeutschland\/"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/blog\/645523","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/blog"}],"about":[{"href":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/blog"}],"version-history":[{"count":24,"href":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/blog\/645523\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":681907,"href":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/blog\/645523\/revisions\/681907"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/651785"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=645523"}],"wp:term":[{"taxonomy":"blog-category","embeddable":true,"href":"https:\/\/aurenweb-stg.servidortemporal.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/blog-category?post=645523"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}